Zum Modul 2
N A V I G A T I O N
Der Erdbaumaschinenführer / Turmdrehkranführer
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS NACH DGUV G 309-003
BG Betreiben von Erdbaumaschinen
An Erdbaumaschinen- und Kranführer werden besonders in Bezug auf Sicherheit hohe Anforderungen gestellt. Wissen über Belastung des Kranes, Sicherheitsabstände, Anschlagmittel, Sichern von Lasten und die Verständigung mit dem Anschläger sind wichtige Voraussetzungen für einen Kranführer.
Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV G 309-003 "Krane" fordern vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden dürfen, die mindesten 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Krans ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
ZIEL
Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit
Erdbaumaschinen/Kranen, mit dem Ziel die Fähigkeit zum Bedienen zu erwerben.
DAUER: 2 Wochen - 10 Tage, Montag bis Freitag 9.00 bis 15.30 Uhr
Inhalte der Ausbildung:
Zur theoretischen Ausbildung
- Gesetzliche Vorschriften der BG, Verantwortung, PSA
- Unfall-Statistik - rechtzeitiges Erkennen von Gefahren
- Krantechnik und Kranbauarten
- Die physikalischen Grundbegriffe wie Hebelgesetz, Standsicherheit
- Schwerpunktlage und freier Fall
- Grund-Elemente der Kranarten
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsverhalten
- Tragfähigkeit und Abstützung des Krans
- Bodenpressung und Sicherheitsverbau
- Sachgemäße Fahrweise - Pendeln und Kontern von Lasten
- Die tägliche Einsatzprüfung vor Arbeitsaufnahme
- Anschlagen von Lasten, Handzeichen
- Tragmittel, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel
- Pflege und Wartungsarbeiten / Sichtkontrolle
- Stillsetzung des Krans, Windsicherung, Verspannung, Erdung
Zur praktischen Ausbildung auf Ober- und Unterdreher
... auf einer von uns ausgewählten aktiven Baustelle
- Inbetriebnahme des Krans / Einsatzprüfung
- Richtige Auswahl von Anschlag/Trag/Lastaufnahmemittel und deren Prüfung
- Lotgerechtes Anschlagen von Lasten
- Anheben und Absetzen von Lasten
- Bewusstes Abfangen von pendelnden Lasten, Kontern
- Hublast- und Lastmomentbegrenzers
- Sicherheitseinrichtungen - Notendschalter
- Sichere Stillsetzung des Krans, FI-Schalter
Die praktische Prüfung wird nach den neuesten Vorschriften in Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft absolviert.
Der Absolvent erhält den Flur-Tec Fahrausweis für Kranführer oder den Ausweis des BG-geprüften Turmdrehkranführers (für die Schweiz) sowie einen Befähigungsnachweis nach DGUV G 309-003.
Zur Anfrage oder Anmeldung -> Onlineformular
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Grundvoraussetzung
. Mindestens 18 Jahre alt
. normale körperliche und geistige Fitness
. verantwortungsbewusst
. motorisches Geschick
. mit oder ohne Berufserfahrung
Weitere Voraussetzung
. Schwindelfrei (nur bei Besteigung des Krans)
Hier können Sie uns schreiben